1. Gemeinsame Bestimmungen
1.1. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle durch die Tuswit GmbH(nachfolgend „Tuswit GmbH“ genannt) angebotenen Waren und Dienstleistungen. Sie regeln die Beziehung zwischen Tuswit GmbH und den Kunden (Besteller bzw. Käufer), welche sowohl natürliche als auch juristische Personen sein können. Mit dem Abschluss eines Vertrages akzeptiert der Kunde die nachfolgenden Bedingungen unverändert und vollumfänglich.
Regelungen, die diese AGB abändern oder aufheben müssen in schriftlicher Form festgehalten werden. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn diesen AGB nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Tuswit GmbH behält sich das Recht vor, die AGB zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende und auf der Unternehmenswebsite publizierte Version der AGB auf Deutsch.
1.2. Gegenstand
Tuswit GmbH betreibt den Handel mit Apparaten, Möbeln und Baustoffen aller Art, insbesondere in den Bereichen Bäder und Küchen sowie die Ausführung aller weiteren Tätigkeiten irgendwelcher Art, die damit im Zusammenhang stehen.
Die Waren und Dienstleistungen können über verschiedene Verkaufskanäle vertrieben werden. Dies können Niederlassungen, eigene Websites, durch Tuswit GmbH bereitgestellte Partnerwebsites, von oder für Tuswit GmbH betriebene Call Center sowie Mobile-Anwendungen sein.
Pläne, Offerten, Muster oder sonstige Vorschläge von Tuswit GmbH dürfen ohne Einwilligung von Tuswit GmbH nicht kopiert, vervielfältigt oder weiterverwendet werden.
1.3. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung von Tuswit GmbH an den Kunden zustande.
1.4. Preise
1.4.1. KATALOGE UND LISTEN
Bei den über die Verkaufskanäle oder Kataloge, Prospekte, Inserate und Listen ausgewiesenen Preisen handelt es sich um unverbindliche/freibleibende Richtpreise in CHF.
1.4.2. PREISE AB LAGER
Die Preise verstehen sich ab einer Verkaufsstelle bzw. einem Lager von Tuswit GmbH bzw. bei einer Direktlieferung durch den Lieferanten, ab dessen Lager.
1.4.3. AUFWAND FÜR TECHNISCHE VORABKLÄRUNG
Technische Vorabklärungen, welche auf Grund einer Servicemeldung vor Ort durchgeführt wurden, sind grundsätzlich kostenpflichtig.
1.4.4. REGIEARBEITEN UND SPESEN
Regiearbeiten und Spesen werden aufgrund von Tagesrapporten (oder Nachtragsbestätigungen) in Rechnung gestellt.
1.4.5. OFFERTE UND AUFTRAGSBESTÄTIGUNGEN
An die in Offerten aufgeführten Preise ist Tuswit GmbH längstens während dreier Monate bzw. für Küchen und Haushaltsgeräte längstens während einem Monat seit Offertdatum gebunden. Die in Auftragsbestätigungen genannten Preise sind verbindlich, soweit der Warenbezug längstens innert sechs Monaten bzw. für Küchen und Haushaltsgeräte längstens innert zwei Monaten seit Auftragsbestätigung erfolgt.
1.4.6. ÄNDERUNG BESTÄTIGTER AUFTRÄGE
Wünscht der Kunde den Inhalt eines bestätigten Auftrages zu ändern, so trägt er die dadurch verursachten Mehrkosten.
1.4.7. KONVENTIONALSTRAFE
Tuswit GmbH akzeptiert keine Konventionalstrafe in jeglicher Form.
1.5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung Eigentum von Tuswit GmbH. Der Kunde ist verpflichtet, bei Massnahmen, die zum Schutze des Eigentums von Tuswit GmbH erforderlich sind, mitzuwirken; insbesondere ermächtigt er Tuswit GmbH mit Abschluss des Vertrages, auf seine Kosten die Eintragung des Eigentumsvorbehaltes in öffentliche Register gemäss den gesetzlichen Vorschriften einseitig vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen.
1.6. Rücktrittsrecht
Veränderungen in den Verhältnissen des Kunden wie Zahlungsverzug, Zahlungsschwierigkeiten, Zahlungseinstellung, Konkurs, Tod sowie die Einleitung von bedeutenderen Betreibungen, die Führung von grösseren Prozessen usw. berechtigen Tuswit GmbH entschädigungslos zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag. Allfällige Guthaben von Tuswit GmbH werden sofort zur Zahlung fällig.
1.7. Höhere Gewalt und ähnliche Ereignisse
Höhere Gewalt, Pandemie und Epidemie, Streik, Betriebseinstellung, Fertigungsbeschränkungen, Schäden an Fertigungsanlagen, Lieferverzug oder Nichtlieferung eines Zulieferanten, Betriebs- oder Verkehrsstörungen oder ähnliche unvorhergesehene und nicht im Einflussbereich von Tuswit GmbH stehende Ereignissen entbinden Tuswit GmbH von der Erfüllung abgeschlossener Verträge innert vereinbarter Lieferfrist oder sogar von deren ganzen Erfüllung im Falle einer Lieferunmöglichkeit. Der Kunde hat diesfalls keinen Anspruch auf Schadenersatz.
1.9. Gewährleistung wegen Mängel
1.9.1. MÄNGEL – AUSSCHLUSS DER GEWÄHRLEISTUNG
Handelsübliche oder herstellungstechnisch bedingte geringe Abweichungen in den Massen, der Oberflächenbeschaffenheit, von Gewicht, von Grösse und Farbe, und generell alle von den gültigen Normen nicht abweichenden Unterschiede gelten nicht als Mängel, sofern die gelieferte Ware zum vorgesehenen Gebrauch tauglich ist. Alle in Katalogen, Listen, Mass-Skizzen, Offerten und Auftragsbestätigungen diesbezüglich gemachten Angaben sind nicht verbindlich. Es bestehen auch keine Mängel der Ware in folgenden Fällen: Missachtung anerkannter Regeln der Baubranche; unsachgemässe Behandlung, Verwendung, Umsetzung oder Lagerung; Verstösse gegen technische Anleitungen oder Montage- und Unterhaltsanleitungen; Verstösse gegen Konstruktions- oder andere Vorschriften der Lieferanten oder Hersteller von Tuswit GmbH; natürliche Abnützung oder übermässige Beanspruchung.
Mängel, die auf unsachgemässe Behandlung durch den Kunden oder eine von ihm beauftragte Person zurückzuführen sind, sind von der Garantie ausgeschlossen.
Jede Gewährleistung ist ausgeschlossen. Für Mängel infolge eines ungeeigneten Baugrunds oder mangelhafter Bauarbeiten Dritter bzw. Mängel infolge zu hoher Feuchtigkeit oder übermässigen Heizens auf der Baustelle.
1.9.2. MÄNGELRÜGE
Die Beschaffenheit der Ware ist unmittelbar nach Erhalt bzw., sofern der Einbau durch Tuswit GmbH erfolgt, bei Bauabnahme zu prüfen. Transportschäden und Mängel, die bei sofortiger Untersuchung erkennbar sind, müssen innerhalb von 1 Tagen seit Lieferung bzw. Bauabnahme an Tuswit GmbH gemeldet werden. Mängel, die bei sofortiger Untersuchung nicht erkennbar sind, auch Konstruktions-, Material- oder Verarbeitungsfehler, müssen sofort nach ihrer Feststellung, spätestens aber innerhalb der Gewährleistungsfrist an Tuswit GmbH gemeldet werden. Beanstandete Ware darf unter keinen Umständen eingebaut, respektive weiterverwendet werden, ansonsten gilt sie als genehmigt. Bei Verletzung der Anzeige- und Rügepflichten bzw. nach Ablauf der Gewährleistungsfrist wird jede Haftung abgelehnt. Die Gewährleistungspflicht bestimmt sich nach Gesetz.
1.9.3. GARANTIELEISTUNGEN
Bei berechtigten Mängelrügen und Garantieansprüchen ist Tuswit GmbH nach ihrer Wahl berechtigt, die mangelhafte Ware auf eigene Kosten zu ersetzen oder zu reparieren, oder eine Preisreduktion zu gewähren, oder den Kauf rückgängig zu machen. Ersetzte oder zurückgenommene Teile gehen in das Eigentum von Tuswit GmbH über. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht in irgendwelcher Art an der gelieferten Ware selbst entstanden sind (z.B. indirekte Schäden oder entgangener Gewinn), sind ausgeschlossen. Mängelrügen und Garantieansprüche befreien den Kunden nicht von der Pflicht zur fristgerechten Zahlung.
Für Haushaltgrossapparate gelten ausschliesslich die Gewährleistungs- und Garantiebestimmungen der jeweiligen Hersteller bzw. Lieferanten und sind gegenüber diesen geltend zu machen; die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche sind diesbezüglich vollumfänglich wegbedungen.
1.9.4. INSTALLATION/MONTAGE
Sanitär- und Elektroinstallationen sind durch ausgewiesene Fachleute in Verantwortung und auf Rechnung des Kunden durchzuführen. Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der SVGW-Leitsätze, der Abwasservorschriften nach SN 592 000, der Schallschutznormen nach SIA 181, der SN/CEN-Vorgaben, der NIN 2005, des Brandschutzes und der örtlichen Vorschriften. Tuswit GmbH lehnt jede diesbezügliche Haftung ab.
1.10. Haftung
Tuswit GmbH verpflichtet sich zur sorgfältigen Erbringung der vertraglichen Leistung.
Tuswit GmbH ist nicht haftbar für unverschuldete Verzögerung, bei Verletzung der Mitwirkungspflichten durch den Kunden oder für sonstige unverschuldete Unmöglichkeit der Erfüllung ihrer Vertragspflichten. Der Verschuldensnachweis obliegt dem Kunden. Der Kunde ist für die ausreichende Versicherung auf der Baustelle (z.B. Diebstahlversicherung) verantwortlich.
Die Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit, für indirekte Schäden und Folgeschäden sowie die Haftung für Drittpersonen ist ausgeschlossen.
1.11. Annullationen
Vom Kunden bestellte Kommissionsartikel und Spezialausführungen, welche sich bereits in der Produktion befinden, können nicht mehr annulliert werden. Solche Artikel müssen vom Kunden bezogen und bezahlt werden.
1.12. Umtausch und Warenrücknahme
Umtausch und Rücknahme von Waren sind nur im Einverständnis mit Tuswit GmbH möglich. Spezialanfertigungen und Waren, welche Tuswit GmbH nicht an Lager führt oder die ab Fabrik geliefert wurden, sowie Ware die vor mehr als einem Monat geliefert worden ist, werden nicht zurückgenommen. Auch gebrauchte oder beschädigte Waren und angebrochene Verpackungen werden weder umgetauscht noch zurückgenommen. Ebenfalls nicht mehr zurückgenommen werden Artikel, bei denen der unverbindliche Richtpreis pro Artikel oder pro ganzer nicht angebrochener Verpackungseinheit weniger als CHF 30.00 (exkl. MwSt) beträgt. Retourwaren werden nur in einwandfreiem Zustand angenommen; sie werden mit einem Abzug von mindestens 20% auf die Faktura-Preise gutgeschrieben. Allfällige Transport- und Verpackungskosten trägt grundsätzlich der Kunde.
1.13. Datenschutz
1.13.1. DATENVERARBEITUNG BEI VERTRAGSABSCHLUSS
Für den Abschluss, die Durchführung oder die Beendigung eines Vertrags sind folgende Daten erforderlich: Vorname, Nachname, Rechnungs- und Lieferanschrift, E-Mail-Adresse, Rechnungs- und Bezahldaten, Telefonnummer, etc. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Angaben zur Lieferanschrift des Kunden gibt Tuswit GmbH zum Zwecke der Abwicklung des Kaufvertrags an ein von ihr beauftragtes Logistikunternehmen weiter.
1.13.2. IDENTITÄT, BONITÄT UND ÜBERMITTLUNG AN AUSKUNFTEIEN
Soweit erforderlich überprüft Tuswit GmbH unter Hinzuziehung von Informationen von Dienstleistern die Identität des Kunden. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) & f) DSGVO. Im Verlaufe des Bestellprozesses überprüft Tuswit GmbH zudem die Bonität des Kunden.
Zu diesem Zweck übermittelt Tuswit GmbH an kooperierende Auskunfteien folgende Datenarten: Namen, Anschrift, Telefonnummer. Die Berechtigung ergibt sich aus dem Vorbeugen von Zahlungsausfällen gemäss Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO.
Für den Fall einer Zahlungsverzögerung übermittelt Tuswit GmbH die erforderlichen Daten, basierend auf Art. 6 Abs. 1 lit. b) & f) DSGVO, an ein mit der Geltendmachung der Forderung beauftragtes Unternehmen. Informationen über die Zahlungsverzögerung oder einen Forderungsausfall übermittelt Tuswit GmbH zudem an mit ihr kooperierende Auskunfteien. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Das hiernach erforderliche berechtigte Interesse ergibt sich aus dem Interesse von Tuswit GmbH und Dritter an einer Reduzierung von Vertragsrisiken für zukünftige Verträge.
1.13.3. RECHTE DES KUNDEN
Neben dem Recht auf Widerruf der gegenüber Tuswit GmbH erteilten Einwilligungen stehen dem Kunden die folgenden weiteren Rechte zu: Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Datenübertragbarkeit der durch Tuswit GmbH verarbeiteten personenbezogenen Daten. Zudem steht dem Kunden das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde zu (weitere Informationen finden sich unter der Datenschutzerklärung von Tuswit GmbH auf www.tuswitshop.ch/datenschutz).
1.14. Allgemeine rechtliche Vereinbarungen
Soweit nicht gesetzliche Bestimmungen Vorrang haben, gilt die folgende Rangfolge der vertraglichen Grundlagen:
Der
individuelle
Projektvertrag
zwischen
Tuswit
GmbH
und
ihrem
Kunden
Die
individuelle
Konditionenvereinbarung
zwischen
Tuswit
GmbH
und
ihrem
Kunden
Die
vorliegenden
AGB
SIA
Normen
(
soweit
anwendbar
,
z.B
.
bei
Einbau
)
Bestimmungen
des
Schweizerischen
Obligationenrechts
1.15. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz von Tuswit GmbH. Gerichtsstand ist Bern. Es steht Tuswit GmbH frei, den Kunden an seinem Wohn- bzw. Firmensitz oder vor jedem anderen gemäss der Schweizerischen Zivilprozessordnung zuständigen Gericht zu belangen.
Anwendbar ist das materielle Schweizer Recht unter Ausschluss des „Wiener Kaufrechts“ (CISG) und der Kollisionsnormen des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht.
2. Bad
2.1. Leistungen
Die Offerte für Waren und Dienstleistungen gilt, solange es über einen Vertriebskanal ersichtlich ist und/oder der Vorrat reicht. Preis- und Sortimentsänderungen sind jederzeit möglich. Tuswit GmbH ist nicht verpflichtet, sämtliche Artikel am Lager zu halten.
2.2. Transport- Verpackungsmaterial und andere Kosten
Allfällige zusätzliche Kosten für Transport, Einbau, Verpackung, Paletten, Ablad, Kran, spezielle Maschinen, usw. sind in den Preisen nicht inbegriffen und werden gemäss Aufwand verrechnet.
Produkte die ab Lager verfügbar sind, treffen im Normalfall innerhalb von 2-4 Werktagen bei Ihnen ein. Bei Artikeln die wir speziell für Sie beim Hersteller beschaffen, kann die Lieferfrist bis zu 30 Tagen betragen. Diese Produkte sind im Online-Shop entsprechend gekennzeichnet.
Die Pakete werden durch die Post zugestellt. Für den Versand, Porto und Verpackung fallen Kosten an, welche im Warenkorb ausgewiesen werden. Gewisse Produkte (abhängig von Grösse und Gewicht) können höhere Versandkosten aufweisen.
Wir beliefern ausschliesslich Privatkunden in der Schweiz.
2.3. Lieferungen
2.3.1. LIEFERFRISTEN
Tuswit GmbH setzt alles daran, um die Lieferfristen einzuhalten. Diese sind jedoch unverbindlich. Nicht eingehaltene Fristen geben dem Kunden kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag und/oder auf Schadenersatz durch Tuswit GmbH. Die vereinbarten Lieferfristen gelten ab Vertragsabschluss, frühestens jedoch nach Eingang aller vom Kunden benötigten Angaben. Ist eine Lieferung auf Abruf vereinbart, so ist der Kunde verpflichtet, die Ware innerhalb der vereinbarten Frist/Termin abzurufen; sofern keine besondere Frist/Termin festgelegt ist, beträgt diese längstens sechs Monate seit Vertragsabschluss. Nach Ablauf dieser Frist ist Tuswit GmbH berechtigt, die sofortige Erfüllung des Vertrages zu verlangen. Falls vor dem Abruf der Lieferung oder einer Teillieferung Preiserhöhungen seitens der Lieferanten von Tuswit GmbH erfolgen, so werden diese für die noch nicht abgerufenen Lieferungen oder Teillieferungen weiterbelastet.
2.3.2. TRANSPORT UND ABLAD
Die Waren werden durch Tuswit GmbH selbst oder durch ein von ihr beauftragtes Transportunternehmen an die auf der Offerte, Auftragsbestätigung oder vom Kunden angegebene Adresse bzw. franko Grenze bzw. Talstation geliefert, wobei der Abladeort von den Fahrzeugen von Tuswit GmbH leicht erreichbar sein muss. Bei Ablad wird die Ware neben das Fahrzeug auf den Boden gestellt. Bei Ablad von Waren hat der Empfänger die notwendige Mithilfe zu stellen. Sofern die Lieferung avisiert wurde, der Kunde oder eine von ihm beauftragte Person jedoch bei der Anlieferung nicht anwesend ist, gilt die Ware mit Ablad als ordnungsgemäss übergeben. Allfällige Transportschäden sind Tuswit GmbH durch den Kunden sofort schriftlich mitzuteilen.
2.4. Nutzen- und Gefahrenübergang
Nutzen- und Gefahrenübergang Nutzen und Gefahr gehen mit der Aushändigung der Ware ab Verkaufsstelle oder Lager von Tuswit GmbH auf den Kunden über, selbst wenn die Lieferung franko oder unter ähnlicher Klausel erfolgt. Ausgenommen hiervon sind Lieferungen, welche durch Tuswit GmbH oder in deren Namen durch einen Lieferanten erfolgen; in einem solchen Fall gehen Nutzen und Gefahr mit dem Abladen auf den Kunden über.
2.5. Zahlungsbedingungen
Alle Rechnungen sind ohne anderslautende Abmachungen innert 30 Tage ab Rechnungsdatum, netto zahlbar.
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne besondere Mahnung in Verzug. Tuswit GmbH ist berechtigt, Mahngebühren und einen Verzugszins von 5% pro Jahr zu verlangen.
Tuswit GmbH wird insbesondere bei Bestellungen von Einzel-, Sonder- oder Massanfertigungen ermächtigt, Barzahlung, Anzahlung, Sicherstellung, Vorauszahlung oder Bezahlung vor Ablauf der Zahlungsfrist zu verlangen.
Kunden, die ihr Kreditlimit ausgeschöpft haben oder die mit ihren Zahlungen länger als einen Monat in Verzug sind, können mit sofortiger Wirkung und ohne besondere Mitteilung für weitere Lieferungen auf Kredit gesperrt werden.
Bei Verzug des Kunden kann Tuswit GmbH die weiteren Lieferungen zurückhalten, bis der Verzug behoben ist; geschieht dies nicht, kann Tuswit GmbH vom Vertrag zurücktreten. Tuswit GmbH behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverspätungen die verkaufte Ware zurückzunehmen. Jede Zahlungserinnerung, jeder Kontoauszug, Schuldenstand, die/der durch die Tuswit GmbH per Einschreiben dem Kunden zugestellt wird und innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Sendung vom Kunden nicht bestritten wird, gilt als angenommen und stellt eine Schuldanerkennung gemäss Art. 82 SchKG dar. Abzüge ohne Gutschriften sind nicht gestattet. Bei allfälligen unberechtigten Skontoabzügen erfolgt eine automatische Nachbelastung. Ist ein Skonto vereinbart, darf dieser erst nach Gutschriftenabzug berechnet werden. Die Zahlung mittels einer Kreditkarte gibt keinen Anlass zu einem Skonto.
3. Küche
3.1. Leistungen
Inhalt und Umfang der Leistungen von Tuswit GmbH ergeben sich aus der jeweiligen Offerte (insb. Leistungsbeschrieb inkl. Pläne). Änderungen und Ergänzungen, insbesondere ergänzende Zusicherungen, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
3.2. Offerten und Angebotsunterlagen
Eine Offerte von Tuswit GmbH ist während 30 Tagen verbindlich, gerechnet vom Tage des Offert-Erstellungsdatums.
Die Offerten, Zeichnungen, Beschriebe und Muster sowie übrigen Teile des Angebotes von Tuswit GmbH bleiben deren Eigentum. Der Kunde ist ausschliesslich zur vertragsgemässen Verwendung der erwähnten Offert- und Vertragsunterlagen berechtigt. Wird der Auftrag nicht erteilt, sind alle eingereichten Unterlagen unaufgefordert zurückzugeben.
Wesentliche, vom Kunden gewünschte Änderungen des Angebots, namentlich Änderungen beim Beschrieb, bei den Ausführungen oder Auflagen, können zu einer Neubeurteilung bis hin zu einer Absage führen.
Zusammen mit dem Grundangebot erhält der Kunde das Recht auf eine (1) Überarbeitung (Rektifikat) und für Einzelküchen im Privat Bereich auf eine (1) Beratung; jede weitere Beratungs- und Überarbeitungstätigkeit ist grundsätzlich kostenpflichtig. Der Ansatz pro zusätzliche Beratung beträgt CHF 500.00. So sind namentlich besondere Detailprojektierungen im Beschrieb aufgrund einer Vereinbarung nach Aufwand oder Honorarprozenten zu entschädigen. Eine solche zusätzliche Entschädigungspflicht entfällt bei Auftragsvergabe an Tuswit GmbH nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Allfällige Musterelemente oder allfällige Attrappen für die funktionelle oder ästhetische Begutachtung, die über Handmustergrösse hinausgehen, sind nach Aufwand zu vergüten.
Tuswit GmbH sind vom Kunden insbesondere Angaben zu machen über:
die
technischen
Anforderungen
gemäss
den
Empfehlungen
der
Fachverbände
die
zu
verwendenden
Materialien
und
deren
Oberflächenbehandlung
die
bauphysikalischen
Anordnungen
(
Schalldämpfung
,
Brandschutz
,
Wärmedämmung
,
usw
.)
3.3. Lieferung und Bauabnahme
3.3.1. LIEFERUNG
Die Lieferung erfolgt per LKW ans Domizil oder auf die Baustelle. Bei anderen Lieferanten auf Veranlassung des Kunden gehen die Kosten und das Transportrisiko vollständig zu Lasten des Kunden. Tuswit GmbH bemüht sich um die Einhaltung der Liefertermine; die Angabe der Liefertermine erfolgt jedoch unverbindlich. Jegliche Schadenersatzansprüche wegen Nichteinhaltung von Lieferterminen werden soweit gesetzlich zulässig abgelehnt.
Wird der vereinbarte Liefertermin auf Verlangen des Kunden verschoben und ist eine Terminverschiebung bei den Vorlieferanten durch Tuswit GmbH nicht mehr möglich, wird dem Kunden für die Lagerkosten und für den administrativen Mehraufwand pro Küche eine Tagespauschale von CHF 50.– ab dem 6. Arbeitstag in Rechnung gestellt.
3.3.2. BAUABNAHME
Beinhaltet die Leistung von Tuswit GmbH auch den Einbau, erfolgt eine Bauabnahme. Nach Anzeige der Vollendung der Hauptmontage durch Tuswit GmbH, hat unter Vorbehalt einer anderslautenden Abmachung innerhalb von längstens 15 Tagen eine gemeinsame Prüfung des Werkes zu erfolgen. Ohne diese Prüfung gilt das Werk nach 15 Tagen als abgenommen.
3.4. Schalldämmende Montage
Die
Schallschutzanforderungen
und
daraus
abgeleitete
Massnahmen
bei
der
Küchenmontage
werden
vom
Kunden
beantragt
und
mit den
Planungsfachleuten
der
Tuswit
GmbH
abgestimmt
.
Erhöhte
Anforderung
nach
SIA Norm 181 «
Schallschutz
im
Hochbau
»
bedeutet
nicht
zwingend
eine
schalldämmende
Montage
.
Diese
muss
in
jedem
Fall
ausdrücklich
vereinbart
werden
.
Die
Mehrkosten
für
Schallschutzmassnahmen
werden
in der
Offerte
von
Tuswit
GmbH
definiert
.
Die
Ausführung
der
schalldämmenden
Montage
erfolgt
nach
den
Richtlinien
des
Küchen-Verbandes
oder
mit
schallschutztechnisch
mindestens
gleichwertigen
Lösungen
.
Auf
Verlangen
der
Küchenfirma
kann
für
schalldämmend
montierte
Küchen
eine
Zwischenabnahme
(mit
Protokoll
)
vorgenommen
werden
.
3.5. Übergang von Nutzen und Gefahr
Das Risiko geht mit Ablieferung der Ware bzw. – soweit ein Einbau erforderlich ist – mit Einbau auf den Kunden über (vorbehalten ist der Eigentumsvorbehalt gemäss Ziff. I./5).
3.6. Zahlungsbedingungen
Alle Rechnungen sind ohne anderslautende Abmachung zahlbar wie folgt:
1/3
bei
Auftragserteilung
(Gut
zur
Ausführung
)
1/3
bei
Lieferbereitschaft
1/3
Restzahlung
nach
Ablieferung
(
Schlussrechnung
)
Alle Rechnungen mit Ausnahme der Restzahlung sind ohne anderslautende Abmachung zahlbar und fällig 30 Tage ab Rechnungsdatum, netto (Rechnungen Küchenexpress 15 Tage netto). Die Restzahlung ist ohne anderslautende Abmachung zahlbar und fällig 20 Tage ab Schlussrechnung, netto. Mit Überschreitung dieser Fälligkeiten tritt ohne Mahnung der Verzug für den Gesamtbetrag ein (Verfalltag), und die Forderung wird zum handelsüblichen Ansatz verzinslich (mindestens aber 5%).
Rechnungen, die vom Kunden nicht innerhalb von 10 Tagen nach Versand beanstandet werden, gelten als anerkannt und genehmigt. Der Kunde prüft die Schlussabrechnung innert längstens 30 Tage und gibt der Tuswit GmbH unverzüglich über das Ergebnis Bescheid.
4. Webshop (www.tuswitshop.ch)
4.1. Allgemeines
Die vorstehenden Regelungen gelten unter Berücksichtigung der nachstehenden, abweichenden Bestimmungen ebenfalls für Bestellungen des Kunden im Webshop der Tuswit GmbH. Der Webshop steht ausschliesslich Kunden in der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein für zur Verfügung.
4.2. Preise
Massgebend sind die Preise in der Bestellbestätigung der Tuswit GmbH.
4.3. Bestellung und Vertagsabschluss
Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware bzw. Dienstleistung erwerben zu wollen. Direkt nach der Bestellung erhält der Kunde eine Bestätigung per E-Mail über den Eingang der Bestellung. Diese Eingangsbestätigung stellt keine Annahme der Bestellung dar. Tuswit GmbH prüft die Bestellung innert 2 – 3 Arbeitstagen nach deren Erhalt und bestätigt diese per E-Mail. Mit der Bestellbestätigung kommt der Vertrag zwischen der Tuswit GmbH und dem Kunden zustande.
4.4. Zahlungsmöglichkeiten
Je nach Bestellung stehen dem Kunden verschiedene, im Webshop angezeigte Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, die abhängig sind von der Produkteauswahl, dem Preis, der Bonitätsprüfung, dem Bestellzeitpunkt und der Lieferadresse.
4.4. Lieferung
Tuswit GmbH liefert die bestellten Produkte nur an Lieferadressen innerhalb der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein aus und die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Lieferung erfolgt per Postversand und nach Massgabe der Bestellbestätigung der Tuswit GmbH. Die Lieferkosten gehen zu Lasten des Kunden werden im Warenkorb und in der Bestellbestätigung ausgewiesen.
4.4. Umtausch und Rücknahme
Umtausch und Rücknahme von Waren sind nur im Einverständnis mit Tuswit GmbH möglich. Spezialanfertigungen und Waren, welche Tuswit GmbH nicht an Lager führt oder die ab Fabrik geliefert wurden, sowie Ware die vor mehr als 14 Tagen geliefert worden ist, werden nicht zurückgenommen. Auch gebrauchte oder beschädigte Waren und angebrochene Verpackungen werden weder umgetauscht noch zurückgenommen. Ein Umtausch und eine Rücknahme ist nur für Waren möglich, welche von Tuswit GmbH an Lager geführt werden und original verpackt sind. Eine Rücknahme ist Tuswit GmbH vorgängig mittels entsprechendem Formular anzuzeigen und der Rückversand an Tuswit GmbH darf erst nach Erhalt des Retourenscheins mit Rücksendeetikette und den bestätigten Rückgabebedingungen erfolgen. Die Retourwaren werden von Tuswit GmbH geprüft und danach erfolgt die Auszahlung der Gutschrift an den Kunden, wobei die Versandkosten (Hin- und Rückversand) vom Kunden zu tragen sind.
Hinweise bei Transportschäden
Leider kann es beim Transport zu Beschädigungen kommen. Melden Sie uns allfällige Schäden am Paket, Stückgut oder Artikel folgendermassen:
Bitte senden Sie eine E-Mail für die
Retouren.
Fügen
Sie
ein
Bild
der
Beschädigung
bei
.
Geben
Sie
Rechnungsnummer
und
Artikelnummer
an.
Gerne
übernehmen
wir
alle
weiteren
Schritte
für
Sie
.
Alle Rückgabebedingungen
Rückgabe
innerhalb
von
14
Tagen
.
Der Artikel
ist
ungebraucht
,
originalverpackt
und
wurde
nicht
montiert
.
Verbrauchsmaterial
ist
nicht
geöffnet
.
Vom
Rückgaberecht
ausgenommen
sind
Artikel,
die
wir
speziell
für
Sie
bestellt
haben
(
Hinweis
auf
Webseite
beachten
).
Artikel zum
hygienischen
Gebrauch
(WC-
Brille
,
Klosettbürste
,
etc
.)
können
bei
aufgerissener
Originalverpackung
nicht
mehr
retourniert
werden
.
Artikel,
die
weniger
als
CHF 30.-
kosten
,
werden
nicht
zurück
genommen
oder
umgetauscht
.
Die
Portokosten
für
Rücksendungen
werden
nicht
zurückerstattet
.
Bei
berechtigten
Reklamationen
und
Garantiefällen
wird
das
Porto
zurückerstattet
(nur A-Post
innerhalb
der
Schweiz
).
4.5. Garantiefälle
Wir setzen alles daran, Ihnen Ihre bestellte Ware einwandfrei zu liefern. Trotz sachgemässem Gebrauch kann ein Produkt fehlerhaft sein oder Funktionsstörungen aufweisen. Falls Sie einen Artikel aufgrund eines Garantiefalls retournieren möchten, ist es unser Ziel, den Aufwand für Sie möglichst gering zu halten. Bitte nutzen Sie dazu ebenfalls unser Retourenformular.
In
einem
berechtigten
Garantiefall
haben
Sie
(
Kunde
)
Anspruch
auf
Ersatzleistung
.
Die
Wahl
über
die
Art der
Mängelbehebung
liegt
bei
uns
(
Tuswit
GmbH
).
Ausgeschlossen
davon
sind
:
Verschleissteile
,
Fehlmanipulation
,
Nichtbeachtung
von
Wartungs
-
und
Gebrauchsanleitungen
.
4.6 Zahlungsmöglichkeiten:
Je nach Bestellung stehen Ihnen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Die im Online-Shop angezeigten Zahlungsarten sind abhängig von der Produktauswahl, der Bonitätsprüfung, der gewählten Abhol- oder Lieferart, dem Bestellzeitpunkt und der Lieferadresse.
Folgende Zahlungsarten sind grundsätzlich möglich:
Kreditkarte
Bezahlen Sie Ihre Bestellung mit Ihrer VISA oder MasterCard.
Rechnung
Nach einer Bonitätsprüfung können Sie (je nach Produkt) auch bequem per Rechnung bezahlen. Die Rechnung trifft per E-Mail (PDF Anhang) bei Ihnen ein (Adresse des Rechnungsempfängers).
Der Rechnungsbetrag versteht sich Netto und ist innerhalb von 10 Tagen zur Zahlung fällig. Skontoabzüge sind nicht erlaubt.
Falls Ihre Bestellung in mehreren Teilen geliefert wird, erhalten Sie für jede Teillieferung eine Teilrechnung.
Haben Sie Fragen zu einer Rechnung?
Bitte kontaktieren Sie unseren Customer Care per E-Mail an info@tuswit.ch.